Gesetzliche Fördermöglichkeiten für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in Deutschland
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) wird in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Fördermöglichkeiten unterstützt. Diese sollen Unternehmen motivieren, in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu investieren und so langfristig die Arbeitsfähigkeit und Motivation im Betrieb zu sichern.
Steuerliche Förderung
Unternehmen können pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 600 Euro für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei investieren. Diese Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) entsprechen. Förderfähig sind beispielsweise:
- Bewegungsprogramme
- Ernährungsberatung
- Suchtprävention
- Stressbewältigung
Die steuerliche Begünstigung ist in § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Die Maßnahmen müssen qualitätsgesichert und zweckgebunden sein, was durch den Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes sichergestellt wird^1^5.
Förderung durch gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind laut §§ 20, 20a und 20b SGB V verpflichtet, betriebliche Gesundheitsförderung zu unterstützen. Die Förderung erfolgt in mehreren Formen:
- Beratung und Prozessbegleitung: Krankenkassen stellen BGM-Berater:innen zur Verfügung, die Unternehmen bei der Analyse, Planung und Umsetzung von Gesundheitsmaßnahmen unterstützen.
- Finanzielle Zuschüsse: Unternehmen können bei den Krankenkassen finanzielle Unterstützung für qualitätsgesicherte BGM-Maßnahmen beantragen. Die Höhe und Bewilligung der Zuschüsse hängt u. a. davon ab, wie viele Mitarbeitende bei der jeweiligen Kasse versichert sind und ob die Maßnahmen in einen strukturierten BGM-Prozess eingebunden sind^2^5.
- Durchführung von Maßnahmen: Krankenkassen bieten eigene Präventionskurse an oder vermitteln zertifizierte Anbieter.
Die förderfähigen Maßnahmen orientieren sich an den Handlungsfeldern des Leitfadens Prävention, z. B. individuelle verhaltensbezogene Prävention, Prävention in Lebenswelten und betriebliche Gesundheitsförderung^3.
Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds unterstützt Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Qualifikation. Im Rahmen von BGM können Unternehmen und Organisationen Fördermittel für gesundheitsbezogene Projekte beantragen, insbesondere wenn diese die Arbeitsbedingungen und die Beschäftigungsfähigkeit verbessern^4.
Programme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Programm unternehmensWert:Mensch richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es fördert mitarbeiterorientierte und gesundheitsförderliche Projekte, etwa durch Zuschüsse zu Beratungsleistungen:
- Bis zu 80 % Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
- Bis zu 50 % Zuschuss für Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten
- Förderfähig sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, weniger als 250 Mitarbeitenden und mindestens zwei Jahren Bestehen^6.
Rechtliche Verpflichtungen und freiwillige Leistungen
Während die betriebliche Gesundheitsförderung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, entsprechende Leistungen zu erbringen. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) umzusetzen. Die BGM-Förderung geht jedoch über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und ist auf freiwillige, präventive Maßnahmen ausgerichtet^7.
Fazit:
Unternehmen in Deutschland können vielfältige gesetzliche Fördermöglichkeiten für BGM nutzen – von steuerlichen Vorteilen über Zuschüsse der Krankenkassen bis hin zu EU- und Bundesprogrammen. Voraussetzung ist meist, dass die Maßnahmen qualitätsgesichert, zweckgebunden und in einen strukturierten BGM-Prozess eingebunden sind. Damit wird die Investition in die Gesundheit der Mitarbeitenden sowohl finanziell attraktiv als auch rechtlich unterstützt.
